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Verhinderungspflege

Wenn Sie pflegender Angehöriger sind, sind Sie erheblichen Belastungen ausgesetzt durch die Pflegearbeit.
Wir wissen sehr genau, was Sie jeden Tag leisten.

Die Pflegeversicherung erlaubt Ihnen grundsätzlich Jahres-Urlaub von Ihrer Pflegearbeit zu machen, entweder ganz oder teilweise, so dass Sie immer wieder Ihre physischen und psychischen Kräfte stärken können, die noch lange reichen müssen.

Im Unterschied zur stationären Kurzzeitpflege bleibt Ihr pflegebedürftiger Angehöriger aber in seinem gewohnten Umfeld, während Sie die Pflege zu Hause von unserem häuslichen Pflegedienst Die Pflegepartner GmbH durchführen lassen können.

Es kann aber auch sein, dass sie selbst verhindert sind durch Krankheit oder Unfall. Auch dann hilft die Pflegeversicherung mit der Verhinderungspflege.

Urlaub von der Pflege: Ihr gesetzlicher Anspruch

Wir machen Ihnen gerne individuelle Angebote zur Pflege und Unterstützung zu Hause und klären Ihren Anspruch mit Ihrer Pflegekasse ab.

Die Verhinderungspflege ist ein Angebot der Pflegeversicherung, das Sie in Anspruch nehmen sollten, um Ihre Kräfte zu schonen und zu regenerieren.