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Abrechnung

Die Pflegepartner GmbH in München Schwabing ist ein vom MDK mit der Note „sehr gut“ ausgezeichneter und von allen gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen zugelassener ambulanter Pflegedienst.

Professionelle Pflege, medizinische Versorgung und Betreuung sind hochwertige Leistungen von erfahrenem und qualifiziertem Personal.
Die Gebühren für diese Leistungen sind erfasst in den Leistungsverzeichnissen der gesetzlichen Kassen für ambulante Pflege und Krankenpflege. (SGB XI und SGB V)

Abgerechnet werden darf erst, nachdem eine Genehmigung Ihrer Kranken- und/oder Pflegekasse vorliegt.
Die Leistungen müssen also beantragt werden und werden vom MDK oder von den Sozialhilfeträgern überprüft und in aller Regel genehmigt.
Dies gilt gleichermaßen für ärztlich verordnete Leistungen als auch für Pflegeleistungen mit Pflegeeinstufung.

Auch Privatversicherte sollten sich unbedingt vor Abschluss eines Pflegevertrages bei ihrer Kranken- und /oder Pflegeversicherung nach den genauen Leistungen erkundigen.

Grundsätzlich schriftlich und bargeldlos

Die Abrechnung erfolgt monatlich und schriftlich nach erbrachter Pflegeleistung und muss als Leistungsnachweis vom Pflegebedürftigen oder dessen gesetzlichen Vertreter monatlich unterschrieben werden. Vorkasse wird nicht erhoben.

Doch zuvor schließen Sie mit uns einen auf Sie zugeschnittenen individuellen Versorgungsvertrag ab, aus dem alle Leistungen und Preise ersichtlich sind. Auch der Toureneinsatzplan für Ihren Pflegeeinsatz wird mit Ihnen abgestimmt.

Der Versorgungsvertrag der Pflegepartner GmbH entspricht den aktuellen gesetzlichen Bestimmungen zum Verbraucherschutz und ist jederzeit von Ihnen kündbar.

Wir rechnen mit allen gesetzlichen Kassen direkt ab und beraten Sie gerne zu weitergehenden Versicherungsleistungen.

Privatversicherte erhalten grundsätzlich Rechnungen, die Sie dann einreichen können bei ihrer Krankenversicherung und Beihilfe.

Als Selbstzahler können Sie zusätzlich individuelle Leistungen nach unserem Gebührenkatalog mit attraktiven individuellen Angeboten vereinbaren.

Mit Apotheken oder anderen Dienstleistern können separate Abbuchungsaufträge geschlossen werden, die ebenfalls jederzeit kündbar sind und ohne Bargeldtransfers einhergehen.

Beratungsleistungen sind kostenfrei.